Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die energetische Sanierung Ihrer Immobilie.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Bin ich verpflichtet, sofort auf das Gebäudeenergiegesetz zu reagieren?

Das „Gebäudeenergiegesetz“, auch Heizungsgesetz genannt, wurde im April 23 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es bezieht sich allerdings nur auf neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und für Neubauten. Bestehende Heizungen mit fossilen Rohstoffen, also in der Hauptsache Öl und Gas, dürfen noch bis 2045 weiterbetrieben werden. Sie dürfen auch bis dahin repariert werden.

Was bedeutet die 65 % Regelung?

Ab Januar 2024 sollen neue Heizungen zu 65% mit erneuerbarer Energie aus Wind, Sonne, Wasser, Geothermie oder Biogas heizen. Das geht über den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe, einer Heizung mit Biomasse (z.B. Pellets oder Holz), den Anschluss an das Fernwärmenetz, eine Stromdirektheizung oder durch eine Gasheizung, die mit Biogas oder Wasserstoff betrieben wird.

Wie lange darf ich noch eine Öl- oder Gasheizung reparieren lassen?

Eine defekte fossile Heizung (Öl oder Gas) darf noch bis 2045 repariert werden. Muss sie ersetzt werden, können Sie für eine Übergangszeit von 5 Jahren weiterhin fossil heizen. Allerdings steigt der verpflichtende Anteil der regenerativen Energie ab 2029 an. Deswegen ist es von Vorteil, wenn eine neue Gasheizung zum Beispiel mit Wasserstoff betrieben werden kann, für den Fall, dass die Kommune das Netz für Wasserstoff ausbauen möchte.

Wie sieht es mit der Fernwärme aus?

Wer bereits Fernwärme bezieht, braucht sich keine Gedanken machen, weil die Anbieter von Fernwärme verpflichtet sind, den Anteil der dafür nötigen regenerativen Energie auf 65 Prozent zu erhöhen. Bis Ende 2028 müssen auch kleinere Städte und Kommunen genaue Planungen für den Ausbau der Fernwärme vorlegen. Wenn Sie die Chance haben, an dieses Netz angeschlossen zu werden, sollten Sie sich auf jeden Fall überlegen, ob Sie diese auch nutzen. Allerdings werden sich auch die Kosten für die Fernwärme auf Dauer erhöhen, weil die Kommunen massiv in das Fernwärmenetz investieren müssen.

Wann kommt für mich eine Wärmepumpe in Betracht?

Bis vor einiger Zeit galt eine Wärmepumpe nur für moderne Neubauten mit Fußbodenheizung als Heizalternative. Diese Zeiten haben sich geändert. Inzwischen sind Wärmepumpen so effektiv, dass auch Altbauten mit ihnen geheizt werden können. Einfamilienhäuser haben den Vorteil, dass eine Photovoltaikanlage auf dem Dach (inklusive eines Stromspeichers) den Betrieb der Wärmepumpe noch effizienter macht. Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist eine Wärmepumpe weniger sinnvoll. Es sei denn, dass sich hier verschiedene Parteien zu einer Quartierslösung zusammenschließen.

Kann man auch alte Häuser mit einer Wärmepumpe heizen?

Wer nicht gerade in einem denkmalgeschützten, sehr alten Haus wohnt, kann sich berechtigte Hoffnungen machen, dass er eine Wärmepumpe betreiben kann. Denn neue Wärmepumpen sind inzwischen so effektiv, dass sie auch in Altbauten helfen können. Aber die Eigentümer älterer Häuser, vor allem solcher mit einem Heizwärmeverbrauch von über 150 kWh pro Quadratmeter und Jahr, müssen ein Gesamtkonzept für die energetische Sanierung haben. Denn damit sich der Einbau und Betrieb einer Wärmepumpe amortisiert, sollte auch die Isolierung von Wänden, Dach und Fenstern auf dem neuesten Stand sein.

Welche Förderung bekomme ich vom Staat für eine neue Heizung?

Eine Investition von 30.000 Euro in eine neue Heizung mit erneuerbarer Energie kann mit maximal 70 Prozent gefördert werden. Das läuft auf einen Betrag von 21.000 Euro hinaus. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Betrag gestaffelt. Die Investition der ersten Wohnung wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert, bis zur 6. Wohnung gibt es je 10.000 Euro, danach nur noch 3.000 Euro. Übrigens: Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr können mit einem Einkommensbonus von zusätzlich 30 Prozent der Investitionskosten rechnen.

Unterscheidet sich die Förderung des Staates je nach Heizungstyp?

Nur die im GEG erwähnten Heizungstypen auf Basis regenerativer Energie werden gefördert, also zum Beispiel Wärmepumpen und die direkte Stromheizung mit regenerativer Energie. Neue Öl- und Gasheizungen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Das gilt selbst, wenn die Gasheizung mit Biogas betrieben wird. Anteilsweise kann nur die Umrüstung auf Wasserstoff (H2-ready) bezuschusst werden.

Kann ich in jedem Haus Wasserstoff nutzen?

Prinzipiell ja, also wenn der Gasbrenner für Wasserstoff umrüstbar ist (H2-ready). Aber sowohl die Herstellung als auch der Transport von Wasserstoff ist komplex und teurer als andere Energieträger. Heizungsexperten raten deswegen davon ab, auf Wasserstoff zu setzen, auch weil Gasleitungen für den Transport von Wasserstoff erst umgebaut werden müssen.

Darf ich grüne Gase wie Biomethan nutzen?

Natürlich. Verbraucher können ihre Heizung mit Biomasse, also Biomethan oder biogenen Flüssiggasen oder mit Wasserstoff betreiben. Hierbei muss beachtet werden, dass 65 Prozent der verfeuerten Gase aus regenerativer Herstellung kommen, also nicht fossiler Natur sind. Biogas ist allerdings noch ein knapper und deswegen auch kostenintensiver Rohstoff.

Was geschieht mit einer neuen Gasheizung?

Erst einmal nichts. Denn sie muss erst 2045 durch eine Heizung auf Basis regenerativer Energie ausgetauscht werden. Deswegen ist es auch klug, zu beobachten, wie sich die Stadtwerke vor Ort entscheiden. Denn wenn als Alternative Fernwärme zur Verfügung steht, kann sich der Wechsel unter Umständen lohnen, auch wenn die Heizung recht neu ist. Denn es ist davon auszugehen, dass fossile Ressourcen wie Gas mittelfristig sehr viel teurer werden, schon aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung durch die EU.

Wann eignet sich eine Pellet-Heizung?

Der Umstieg auf das Heizen mit Pellets kann sich insbesondere für ältere Gebäude mit einer ineffektiven Heizungsinstallation lohnen, weil hier höhere Vorlauftemperaturen nötig sind. Es gibt jedoch zwei wesentliche Nachteile einer Pelletheizung: Zum einen muss ein ständiger Vorrat an Holzpellets bereitstehen, der seinerseits einen gewissen Platz erfordert. Zum anderen verbrennen die Pellets nicht ganz ohne Rückstände, die Asche muss also auch entsorgt werden.

Hilft mir Solarthermie beim Heizen?

Unter Solarthermie versteht man das Aufheizen von Wasser durch die direkte Bestrahlung durch die Sonne, zum Beispiel auf dem Dach. Für das von der Sonne erwärmte Wasser braucht es keinen zusätzlichen Strom. In der Regel wird nur das Brauchwasser, z.B. zum Waschen und Duschen erwärmt. Das spart deutlich Strom und lohnt sich vor allem für Familien mit drei und mehr Personen.

Was muss ich bei einer energetischen Sanierung beachten?

Die energetische Sanierung einer Wohnung bietet sich immer an, wenn eine neue Heizung installiert wird. Denn die beste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird. Die Dämmung von Dach und Außenwänden sowie eine Mehrfachverglasung reduzieren den Verbrauch von Energie ganz erheblich. Es empfiehlt sich deswegen auch, den Rat eines Energieexperten bei der energetischen Sanierung und der Neuinstallation einer Heizung einzubeziehen, weil der Heizungstyp immer auch zum Gebäude passen muss.

Wie sieht ein Sanierungsfahrplan aus?

Ein guter Sanierungsfahrplan basiert immer auf einem ganzheitlichen Konzept für die Immobilie sowie einer ausführlichen Beratung durch einen Energie- bzw. Heizungsexperten. Der erste Schritt ist jedoch erst einmal eine Analyse der Energieeffizienz eines Gebäudes. Davon ausgehend wird ein Energieberater Möglichkeiten zur energetischen Verbesserung bis hin zur energetischen Sanierung vorschlagen und mit Sicherheit auch eine Empfehlung, welcher Heizungstyp für dieses Gebäude infrage kommt. Die Beratung ist für die staatliche Förderung gesetzlich vorgeschrieben. Anders gesagt: wer auf eigene Faust loslegt, hat keine Chance, Fördermittel vom Bund zu bekommen. Gut zu wissen: auch die Beratung selbst wird vom Bund bezuschusst!

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